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„Und was passiert jetzt?“

Krank – was passiert jetzt?

Wenn Du Husten, Schnupfen oder Fieber hast, nichts mehr riechen oder schmecken kannst, bleibst Du zu Hause und machst einen Corona-Test.

Positiv getestet – was passiert jetzt?

Wenn Dein Corona-Test positiv ist, also anzeigt, dass Du Corona hast, gehst Du sofort nach Hause und musst dort 10 Tage bleiben. Die 10 Tage rechnest Du ab dem Tag nach dem Tag, an dem Du den Test gemacht hast. In der Zeit darfst Du Deine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch haben. Nur Deine Familie, mit der Du zusammenwohnst, darf in der Zeit bei Dir sein. Um niemanden anzustecken, ist es sinnvoll, zu anderen Personen in der Wohnung Abstand zu halten. Deine Familienmitglieder müssen ab dem Tag Deines positiven Tests auch zu Hause bleiben (und zwar für 14 Tage), weil sie als haushaltsangehörige Personen soge-nannte „enge Kontaktpersonen“ sind.

Wer geimpft ist oder in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hatte (genesen), muss nicht in Quarantäne, wenn er oder sie Haushaltsangehörige oder -angehöriger ist, es sei denn, das Gesundheitsamt oder die Gemeinde ordnet die Quarantäne an, weil sich der positiv getestete Mitbewohner oder die Mitbewohnerin mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hat.

Kontaktperson – was passiert jetzt?

Wenn jemand, mit dem Du zusammenwohnst („haushaltsangehörige Kontaktperson“) Corona hat, musst Du Dich sofort für 14 Tage in Quarantäne begeben (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde). Wenn eine positiv getestete Person mit der Du Kontakt hattest, aber nicht zusammen wohnst Corona hat, musst Du nur in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich anruft oder Dir schreibt.

Wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich nicht kontaktiert, ist es aber sinnvoll, Deine Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und Deine Wohnung nur noch zu verlassen, wenn es unbedingt nötig ist.

Bekommt in der Zeit Deiner Quarantäne noch jemand, mit dem Du zusammenwohnst Corona, ändert sich das Ende Deiner Quarantänezeit trotzdem nicht. Du musst also nicht von vorne anfangen, die 14 Tage zu zählen.
Wenn Deine Kontaktperson selbst nicht mehr in Quarantäne bleiben muss, weil nach einem positiven Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis da ist, musst auch Du nicht mehr zu Hause bleiben.

Ein PCR-Test ist kostenlos möglich, wenn das Gesundheitsamt Dir gesagt hat, dass Du eine Kontaktperson bist oder jemand in deiner Familie einen positiven Test hat.

Negativer Test in der Absonderung – was passiert jetzt?

Du bist in Absonderung, weil Du positiv getestet bist:
Bist Du noch nicht geimpft, musst Du 10 Tage zuhause bleiben. Manche Menschen werden aber auch krank, obwohl sie geimpft sind. Oft fühlen sie sich dann aber nicht krank. Wenn das bei Dir so ist, kannst Du ab dem 7. Tag nach Deinem positiven Test z.B. bei einem Arzt oder in einem Testzentrum einen Schnelltest machen lassen. Wenn der Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Wenn Du einen positiven Schnelltest hattest, dann endet Deine Absonderung sofort, wenn Du einen PCR-Test machst und der PCR-Test negativ ist. Das gilt auch, wenn Du nicht geimpft bist.
Ein negativer Test beendet Deine Absonderung ausnahmsweise dann nicht, wenn Deine Ge-meinde oder das Gesundheitsamt Dir mitgeteilt hat, dass Du Dich mit einer besonderen Virus-variante angesteckt hast.

Du bist in Quarantäne, weil Du Kontaktperson bist:
Wenn Du Dich nicht krank fühlst, kannst Du ab dem 7. Tag Deiner Quarantänezeit z.B. bei einem Arzt oder in einem Testzentrum einen Schnelltest machen lassen. Wenn der Test ne-gativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben, wenn nicht Deine Gemeinde oder Dein Ge-sundheitsamt Dir mitteilt, dass sich Deine Kontaktperson mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hat. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen.

Achte darauf, dass Du Dein Testergebnis bis zu dem Tag, an dem Deine Quarantäne norma-lerweise abgelaufen wäre, auch sonst immer dabeihast. Du kannst nämlich kontrolliert werden und musst es dann vorzeigen.

Geimpft oder Genesen – was passiert jetzt?

Wenn Du schon vollständig geimpft bist, ist das prima! Denn dann musst Du als Kontaktperson normalerweise nicht in Quarantäne. Das gilt auch, wenn Du selbst in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hattest. Als geimpfte oder genesene Person musst Du nämlich nur aus-nahmsweise in Quarantäne, wenn Deine Gemeinde oder das Gesundheitsamt es Dir sagt. Die bekannten Hygieneregeln (Abstand einhalten, Kontakte reduzieren) solltest Du zur Sicherheit aber trotzdem beachten, auch wenn Du nicht in Absonderung musst.

Wenn Du selbst krank wirst, also z.B. Husten, Fieber oder Schnupfen bekommst, gilt für Dich immer: Zuhause bleiben und testen (am besten beim Arzt)!

Allgemeine Informationen zur Absonderung und Quarantäne findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antwor-ten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

Die Hinweise beruhen auf der „Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen“ (CoronaVO Absonderung).


Diese findest Du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

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